§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Seleos GmbH, Schwarzmeerstraße 42, 10319 Berlin (nachfolgend "Seleos") und der jeweils anderen Vertragspartei (nachfolgend "Kunde") für das Leistungsangebot in allen Geschäftsbereichen von Seleos. Sie gelten im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen, einschließlich vorvertraglicher Verhandlungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, gegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Seleos nicht an.

1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im vollständigen Wortlaut im Internet auf den Webseiten von Seleos jederzeit unter http://www.seleos.de abrufbar und können ausgedruckt werden. Auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch übermittelt Seleos diese dem Kunden in schriftlicher Form. Seleos behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund gesetzlicher Vorschriften und Rahmenbedingungen, einer geänderten oder fortentwickelten Rechtsprechung oder aufgrund einer Änderung der Geschäftsabläufe bzw. Geschäftsbereiche von Seleos erforderlich wird. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden in schriftlicher oder elektronischer Form (per E-Mail) oder auf sonstige geeignete Weise bekannt gegeben.

1.3 Seleos informiert den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen vor dem Änderungszeitpunkt, wenn wegen der vorgenannten Gründe das Angebot der Leistung gefährdet ist oder sich die Vergütungssätze ändern. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung der Änderungen den Vertrag auf den Änderungszeitpunkt mit sofortiger Wirkung zu kündigen, soweit die Annahme der Änderungen für ihn unzumutbar oder das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung mehr als nur unerheblich gestört wird. Sollte der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, so erkennt er die geänderten Vertragsbedingungen durch die weitere Inanspruchnahme der Leistungen von Seleos stillschweigend an. Im Falle von Änderungen weist Seleos den Kunden auf diesen Umstand und die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Kündigung besonders hin. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 2 Minderjährige

2.1 Seleos schließt mit Minderjährigen nur unter Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen das Vertragsverhältnis ab.

§ 3 Vertrags- und Leistungsgegenstand, Leistungserbringung und Lieferung

3.1 Die Geschäftsbereiche von Seleos umfassen insbesondere den Handel von Hard- und Software auf Datenträgern, das Zusammensetzen und die Reparatur von Hardware-Elementen und Peripherieprodukten, die Beratung bezüglich optimaler Strukturen der Datenverarbeitungsanlagen des Kunden, Hosting, Webdesign, Softwareentwicklung, Wartung und Service.

3.2 Seleos erbringt die vertraglich vereinbarten Dienst- und Werkleistungen einschließlich damit im Zusammenhang stehender Zusatz- und Serviceleistungen, wie sie sich aus dem Auftrag des Kunden ergeben. Der konkrete Leistungsgegenstand ist vom jeweils vereinbarten Produkt bzw. Zusatzprodukt abhängig. Seleos schuldet die Leistung nicht höchstpersönlich, sondern darf sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten auch Leistungen Dritter bedienen.

3.3 Bei Aufträgen, die über die Lieferung von Hardware und/ oder Software wesentlich hinausgehen ("Projekte"), benennt der Kunde einen sachkundigen Ansprechpartner, der erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen kann. Der benannte Ansprechpartner ist zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen für den Kunden befugt.

3.4 Von Seleos genannte Lieferfristen sind - soweit nicht schriftlich bestätigt - unverbindlich. Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können selbständig abgerechnet werden.

3.5 Abweichungen der Ware oder sonstigen Dienstleistung von der ursprünglichen Vereinbarung sind zulässig, sofern sie die vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllen oder übertreffen.

§ 4 Mitwirkung und Kundendienst

4.1 Dem Kunden obliegt eine Mitwirkungspflicht bei der Übergabe notwendiger Daten und Informationen, der Bereitstellung erforderlicher Testdaten, bei der Mitarbeit bei technischen Versuchen und Probeläufen und der unverzüglichen und vollständigen schriftlichen Fehlermeldung in jeder Leistungsphase.

Der Kunde verpflichtet sich, soweit er dazu in der Lage ist, Planungen, Leistungsbeschreibungen und technische Informationen von Seleos auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

4.2 Dem Kunden obliegt die Beschaffung eventuell notwendiger Genehmigungen von Behörden oder staatlichen Einrichtungen. Seleos soll, soweit bekannt, auf die Notwendigkeit solcher Genehmigungen hinweisen. Eine Aufklärungspflicht diesbezüglich besteht nicht. Seleos übernimmt die Beschaffung derartiger Genehmigungen auf ausdrückliche, schriftliche Anforderung des Kunden gegen Entgelt.

4.3 Seleos bietet einen Kundendienst an. Der Kundendienst kann über die E-Mail-Adresse support@seleos.de erreicht werden. Seleos haftet nicht für die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit. Seleos behält sich vor, den Kundendienst ohne besondere Mitteilung einzuschränken oder einzustellen.

§ 5 Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Angebote von Seleos sind unverbindlich und freibleibend bis Vertragsabschluss. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von Seleos schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) bestätigt wird. Bei Auftragsstornierung ist Seleos berechtigt, eine pauschale Rückabwicklungsgebühr in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu berechnen.

5.2 Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den mit dem Kunden vereinbarten Leistungen und der Preisliste von Seleos in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3 Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sollte nach Ablauf von 14 Tagen oder der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist keine Zahlung erfolgt sein, tritt Verzug ein, ohne dass eine Mahnung notwendig wäre.

5.4 Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich oder elektronisch per E-Mail. Alternativ können Rechnungen dem Kunden in einem geschlossenen Bereich im Internet auf den Webseiten von Seleos hinterlegt werden. Der Kunde wird dann über die Hinterlegung einer Rechnung per E-Mail informiert.

5.5 Der Kunde kann die fälligen Vergütungen entweder durch Überweisung auf das Konto von Seleos oder aber im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens bezahlen. Scheckzahlungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund ungenügender Kontodeckung oder eines Widerspruchs des Kunden im Einzugsermächtigungsverfahren wird eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von bis zu 8,50 Euro erhoben.

5.6 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Gegen Ansprüche von Seleos kann der Kunde nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Zahlungsverzug

6.1 Kommt der Kunde mit der Zahlung in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, ist Seleos berechtigt, zwei Wochen nach Androhung gegenüber dem Kunden die Erfüllung der Leistungen zu verweigern und den Zugang zu Leistungen von Seleos, insbesondere den Internetzugang, auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung fälliger Vergütungen verpflichtet. Seleos hat die Sperrung erst dann unverzüglich wieder aufzuheben, sobald die ausstehenden Zahlungen vollständig erfüllt wurden.

6.2 Seleos behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs vor. Insbesondere wird das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses von einer etwaigen Sperrung der Leistungen nicht beeinträchtigt.

§ 7 Einwendungen und Gewährleistung

7.1 Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Leistungen, so hat er dies innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder per E-Mail gegenüber Seleos anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Seleos weist in den Rechnungen auf die Folge einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hin. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

Der Kunde kann Teilleistungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen. Die Beanstandung einer Teilleistung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Leistungen aus demselben oder einem anderen Vertragsverhältnis.

7.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung, Leistungserbringung oder Abnahme zu rügen. Gleiches gilt für versteckte Mängel nach deren Entdeckung. Verspätete Mängelrügen oder solche nach Verarbeitung von Vorbehaltsware bleiben unberücksichtigt und führen zum Gewährleistungsausschluss.

7.3 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr, es sei denn, Seleos hat den Mangel arglistig verschwiegen.

7.4 Seleos steht zunächst das Recht zu, nach eigener Wahl die mangelhafte Ware oder Leistung nachzubessern oder Ersatz zu liefern bzw. herzustellen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Kunden nach Ablauf einer von ihm festzusetzenden angemessenen Frist die gesetzlichen Ansprüche zu.

Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist grundsätzlich erst auszugehen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche in zumutbarer Zeit nicht zur Beseitigung des Mangels geführt haben.

Jegliche Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder sonstigen Veränderungen am Leistungsgegenstand, die nicht von Seleos oder von Seleos autorisierten Personen vorgenommen werden. Soweit die Gewährleistungsansprüche nicht erlöschen, kann eine Pflicht zur Nacherfüllung überhaupt erst entstehen, soweit Art und Umfang des Eingriffs des Kunden genau dokumentiert werden, er nachweist, dass das festgestellte Problem weder direkt noch indirekt auf seinem Eingriff beruht und er sich bereit erklärt, den Mehraufwand zu tragen, der aufgrund seines Eingriffs bei Seleos entsteht.

Seleos weist darauf hin, dass Software nicht völlig fehlerfrei entwickelt werden kann.

§ 8 Eigentumsvorbehalt und Nutzung durch Dritte

8.1 Das Eigentum an den von Seleos hergestellten oder gelieferten Waren geht auf den Kunden über, sobald dieser die gesamten, auch künftigen oder bedingten Haupt- oder Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung mit Seleos erfüllt hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte tritt der Kunde hiermit an Seleos zur Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet oder eingebaut wird. Im Fall der Verarbeitung oder des Einbaus erfasst die Abtretung denjenigen Teil des Wertes, den die Vorbehaltsware im Verhältnis zur Gesamtsache hat. Seleos nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen des Kunden wird Seleos die Sicherheiten freigeben, als deren Wert die zu sichernde Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8.2 Der Kunde darf ohne schriftliche Einwilligung von Seleos das Leistungsangebot nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung steht dem Kunden im Falle der Verweigerung der Einwilligung durch Seleos nicht zu.

§ 9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.1 Der Kunde hat jede missbräuchliche Inanspruchnahme der Leistungen von Seleos zu unterlassen und dafür Sorge zu tragen, dass bei der Nutzung der Leistungen keine Beeinträchtigungen für Seleos oder für Dritte entstehen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, rechts- oder sittenwidrige Handlungen zu unterlassen. Der Kunde stellt sicher, dass seine Handlungen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen des Jugendschutzes und des Strafgesetzbuches sowie Persönlichkeits- und Schutzrechte Dritter verstoßen. Der Kunde darf solcherlei Handlungen auch keinen Vorschub leisten.

9.2 Bei Verstößen gegen die Pflichten unter Ziffer 9.1. ist Seleos berechtigt, seine Leistungen zu verweigern und den Internetzugang unverzüglich in Abhängigkeit des Verstoßes ganz oder teilweise auf Kosten des Kunden bis zur Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung fälliger Vergütungen verpflichtet. Im Übrigen ist Seleos berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde bei einer Pflichtverletzung nach Ziffer 9.1. vorher abgemahnt und die Kündigung angedroht wurde; es sei denn, Abmahnung und Kündigungsandrohung versprechen keinen Erfolg oder sind aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes entbehrlich. Abmahnung und Kündigungsandrohung können auch per E-Mail erfolgen.

9.3 Der Kunde hat eine Änderung seiner persönlichen Daten, insbesondere Adresse und Bankverbindung, unverzüglich Seleos mitzuteilen.

9.4 Im Übrigen behält sich Seleos bei Vertragsverletzungen die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vor.

§ 10 Schutz- und Nutzungsrechte

10.1 Soweit die Übertragung der Schutzrechte an technischen Lösungen und Neuerungen im Hard- und Softwarebereich nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist, verbleiben diese sämtlich bei Seleos. Dies gilt insbesondere im Bereich der Internet-Auftritte. Anregungen oder Gestaltungsvorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen insbesondere kein Miturheberrecht.

Entwürfe und fertige Arbeiten dürfen ohne schriftliche Einwilligung von Seleos weder im Original noch bei eventuellen Reproduktionen verändert werden. Insbesondere darf ein etwaiger Copyright-Verweis auf den von Seleos erstellten Internetseiten nicht ohne schriftliche Einwilligung entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

10.2 Seleos ist berechtigt, von ihr erstellte Internet-Auftritte Dritten als Referenz zu präsentieren, soweit dies vertraglich nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder im Einzelfall untunlich ist.

10.3 Mit der vollständigen Zahlung der nach dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung erhält der Kunde ein unwiderrufliches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes und nicht übertragbares Recht, die seitens Seleos erstellte bzw. gelieferte Software zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die erstellte bzw. gelieferte Software auf der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen zu installieren, zu laden und ablaufen zu lassen.

10.4 Die Einräumung von Rechten am Quellcode von Software ist in der Rechteeinräumung nicht enthalten und muss gesondert schriftlich vereinbart werden.

10.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die erstellte oder gelieferte Software zu bearbeiten oder zu verändern.

10.6 Für Softwarelizenzen Dritter, die Seleos gegenüber dem Kunden einräumt, gelten einschränkend auch die Lizenzbedingungen des jeweiligen dritten Lizenzgebers.

10.7 Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche wegen einer Schutzrechtsverletzung hinsichtlich der erstellten oder gelieferten Software geltend machen, wird der Kunde Seleos hierüber unverzüglich schriftlich informieren, um Seleos eine Rechtsverteidigung zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall Seleos die für die Rechtsverteidigung und die vergleichsweise Streitbeilegung erforderlichen und sachdienlichen Informationen geben.

10.8 Soweit Seleos vor vollständiger Zahlung der Leistungen einer etwaigen Nutzung zustimmt oder diese duldet, erfolgt dies jederzeit widerruflich. Insbesondere kann Seleos dieses Widerrufsrecht ohne Rücktritt vom Vertrag ausüben, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet.

10.9 Seleos ist berechtigt, Firma und Logo des Kunden als Referenz im Internet, in Marketingmaterial und in Printmedien zu präsentieren, soweit dies vertraglich nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder im Einzelfall untunlich ist. Ein darüber hinausgehender Gebrauch ist nicht gestattet. Beide Parteien haben zudem das Recht zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen mit einer Darstellung der Zusammenarbeit.

§ 11 Haftung

11.1 Seleos haftet hinsichtlich zurechenbarer Pflichtverletzungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Falle der Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Umfang vorhersehbarer, typischerweise eintretender Schäden begrenzt. Seleos haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, soweit diese auf einer zu vertretenden Pflichtverletzung von Seleos beruhen.

§ 12 Datenschutz

12.1 Seleos erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zwecke der Inanspruchnahme und der Abrechnung der Leistungen von Seleos. Eine weitergehende Nutzung, Verarbeitung oder Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn der Kunde hierin eingewilligt hat.

12.2 Eine Übermittlung personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften.

12.3 Im Falle von Beanstandungen, technischen Serviceleistungen oder zur Zahlungsabwicklung können personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an Partnerunternehmen von Seleos übermittelt werden. Seleos bleibt in diesen Fällen "Herr der Daten" und steht dafür ein, dass die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich behandelt werden, sowie dass die Regeln des Datenschutzes bei der Auftragsdatenvereinbarung eingehalten werden. Seleos wird in diesen Fällen die Partnerunternehmen zur Geheimhaltung und zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichten.

12.4 Soweit Daten an Seleos übermittelt werden, erstellt der Kunde vorab Sicherheitskopien. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an Seleos zu übermitteln.

12.5 Der Kunde ist verpflichtet, von Seleos zugeteilte Passwörter geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Ein etwaiger Verlust oder das Bekanntwerden des Passwortes gegenüber Dritten ist Seleos unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist für Schäden verantwortlich, die ihm oder Seleos durch die Verletzung seiner Geheimhaltungspflicht entstehen. Der Kunde hat seine Passwörter aus Sicherheitsgründen regelmäßig zu ändern.

§ 13 Kündigung

13.1 Service- und Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalenderquartals schriftlich gekündigt werden.

13.2 Falls der Kunde nur die Inanspruchnahme von Teilen der Leistung oder von Zusatzprodukten beenden will, so muss er insoweit schriftlich gegenüber Seleos kündigen. Eine einseitige, rein technische Beendigung der Inanspruchnahme von Leistungen kann nicht als Kündigung angesehen werden.

13.3 Das außerordentliche Kündigungsrecht von Seleos oder des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Widerrufsrecht

14.1 Der Kunde kann seine Vertragserklärung betreffend Service- und Wartungsverträge (Ziffer 13.1.) innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Seleos GmbH
Schwarzmeestraße 42
10319 Berlin
Telefax: +49 (0)30 / 364 286 979
E-Mail: info@seleos.de

14.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wenn der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, muss er insoweit ggf. gegenüber Seleos Wertersatz leisten. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sachen nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 50,00 Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.

§ 15 Sonstiges

15.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (UNCITRAL) findet keine Anwendung. Erfüllungsort des Vertrages ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Kunden ist Berlin.

15.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach Einwilligung von Seleos auf einen Dritten übertragen.

15.3 Verträge und deren Änderung, Ergänzung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Formerleichterungen, insbesondere telekommunikative Übermittlungen oder die elektronische Form sind für Vertragsänderungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Vertragsdurchführung.

15.4 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen werden die Vertragsparteien die mangelhafte Bestimmung durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.

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